Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 weitreichende Maßnahmen in einem Konjunkturpaket beschlossen. Dieses wurde am 16. Juni 2020 nochmals stark erweitert. Die wirtschaftlichen Einbußen aufgrund der Coronakrise und dem daraus folgenden Lockdown in Deutschland sollen mit diesem umfangreichen Hilfspaket abgefedert und die Konjunktur angekurbelt werden. Deutschland soll gestärkt aus der Coronakrise hervorgehen.
In diesem Paket wurden drei Schwerpunkte gesetzt, die kurzfristig und teilweise befristet durch Maßnahmen dazu beitragen sollen, eine mögliche wirtschaftliche Krise besser abzufangen. Diese Schwerpunkte sind unter anderem:
- Nachfrage stärken, Beschäftigung sichern und gezielt stabilisieren
- Investitionen von Unternehmen und Kommunen fördern
- In die Modernisierung des Landes investieren
Das vollständige Konjunkturpaket können Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums nachlesen.
Im ersten Abschnitt wurde auch beschlossen, dass zum 01.07.2020 die Mehrwertsteuersätze befristet bis zum 31.12.2020 gesenkt werden. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz für Waren des täglichen Bedarfs von 7 % auf 5 %. Diese Senkung ist mit der Hoffnung der Bundesregierung verbunden, dass die Händler diesen befristeten Steuersatz an die Endkunden weitergeben.
Für Unternehmen entstehen daraus einige neue Herausforderungen. Kurzfristig müssen Buchhaltungssysteme, Warenwirtschaftssysteme und andere Lösungen, die mit dem Zahlungsverkehr in Zusammenhang stehen, angepasst werden.
Was bedeutet das für Sie als Kunde von PROXESS
Unsere Kunden, die eine Lösung für die Belegerkennung einsetzen oder mit unseren Workflowlösungen arbeiten, werden die Steuersätze für die korrekte Prüfung und Verbuchung der Belege anpassen müssen. Hierfür haben wir alle Kräfte mobilisiert, damit wir Ihnen schnell und rechtzeitig helfen können.
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