Der Staat hat sich auf die Fahne geschrieben, Unternehmen auf dem Weg ins digitale Zeitalter mit einer Vielzahl von Instrumenten zu fördern. Was wird im einzelnen gefördert? Welche Voraussetzungen bestehen? Und wie kann ich als Unternehmen eine Förderung beantragen?

Digitalisierung im Unternehmen – warum?

Digitalisierung ist der Megatrend des 21. Jahrhunderts. Wurden früher Briefe geschrieben, sind sie mittlerweile größtenteils von E-Mails oder Instant Messengern, wie WhatsApp abgelöst worden. Die Steuerung der Beleuchtung in unseren Wohnungen findet per App statt, unsere Autos beginnen autonom zu fahren, unsere Gesundheit tracken wir mit technischen Geräten, die unsere Schlafqualität analysieren.

Doch was bedeutet die Digitalisierung für Unternehmen überhaupt? Digitalisierung umfasst im eigentlichen Wortsinn die Transformation von analogen Werte in digitale Formate. Hierzu zählt es schon, wenn man statt einer analogen Schreibmaschine ein digitales Textverarbeitungsprogramm nutzt. Auch die Nutzung eines Dokumentenmanagementsystems statt großer, voller Aktenschränke zählt natürlich zur Digitalisierung. Aber die Digitalisierung leistet noch mehr, denn es werden einzelne Bereiche miteinander vernetzt. Digitale Daten können jedem Mitarbeiter überall zur Verfügung stehen. Digitalisierte Dokumente können jederzeit eingesehen und verwendet werden. So verändert und erleichtert die Digitalisierung unseren beruflichen Alltag von Grund auf.

Digitalisierung als Wettbewerbsfaktor erkennen

Digitalisierung ist dabei nicht nur eine technische oder verzichtbare Spielerei, sondern ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für Unternehmen. Bereits 28% der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft haben dies erkannt und die Digitalisierung in ihre strategische Planung eingebunden (2018). Insbesondere der Mittelstand hat hier ein erhebliches Entwicklungspotenzial, wie Studien belegen. Der KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand 2018 kommt zu dem Schluss, dass der Mittelstand zwar stärker als früher in die Digitalisierung investiert, Deutschland im internationalen Vergleich dennoch nur im Mittelfeld landet und Gefahr läuft, abgehängt zu werden. Insbesondere die Verwendung von grundlegenden digitalen Anwendungen ist unterdurchschnittlich. Um zukunftsfähig zu bleiben, sollten aber Unternehmen jeglicher Größe und Branche die Chancen der Digitalisierung nutzen und sich den Herausforderungen und Veränderungen stellen.

Digitale Förderung ist hauptsächlich Ländersache

Um den Unternehmen die Angst vor hohen Investitionen in die Umstellung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen zu nehmen, hat der Staat daher eine Vielzahl von Instrumenten zur Förderung und Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben bereitgestellt. Je nach Bundesland gibt es verschiedenste Möglichkeiten Zuschüsse aus einem Förderprogramm zu erhalten. Dabei variieren die Fördersätze zwischen 20-80 %. Gefördert werden zum Beispiel die Automatisierung bestehender Prozesse oder die Entwicklung neuer digitaler Lösungen und Plattformen.

Übersicht Digitalisierungsförderung

Ein konkretes Beispiel stellt die Digitalisierungprämie in Baden-Württemberg dar: Die L-Bank – das Landesförderinstitut des Landes Baden-Württemberg  –  fördert Projekte mit folgenden Zielsetzungen: Digitalisierung von Betriebsabläufen oder Kundenkontakten oder die Erhöhung der IT-Sicherheit im Unternehmen. Gefördert werden damit verbundene Hard- und Softwareanschaffungen, Dienstleistungen und sogar Mitarbeiterschulungen. Die Kosten eines solchen Projektes müssen zwischen 10 TEUR und 100 TEUR liegen und das Unternehmen darf maximal 100 Mitarbeiter beschäftigen.

Weitere Beispiele für Förderprogamme auf Landesebene sind das Digitalisierungsdarlehen in Nordrhein-Westfalen, die Digitale Offensive in Sachsen oder der Digitalbonus in Bayern. Gemeinsam ist allen der Wille die Digitalisierung gerade für KMU-Unternehmen möglich und vor allem auch bezahlbar zu machen.

Ebenfalls interessant ist das Förderprogramm go-digital, das durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ins Leben gerufen wurde. Diese Förderung umfasst drei Module. Gefördert werden hier die Bereiche „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“. Allerdings ist die Antragstellung hier nur über authorisierte Beratungsunternehmen möglich. Diese finden Sie auf der Seite von go-digital.

Auch die Einführung unserer Lösungen sind förderfähig (PROXESS als rechtskonformes Dokumentenmanagementsystem, PROXESS Belegleser zur automatischen Erkennung und Verarbeitung von Eingangsbelegen und die digitalen PROXESS Workflowlösungen). Höhe und Art eines Förderprogramms sowie deren Voraussetzungen zur Förderung unterscheiden sich dabei allerdings von Bundesland zu Bundesland.

Fazit

Durch Digitalisierung können sich Unternehmen einen wichtigen Wettbewerbsvorteil sichern. Es gibt umfangreiche staatliche Fördermöglichkeiten, die Sie bei der Einführung unserer PROXESS-Lösungen nutzen können. Aufgrund der Vielzahl von Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene und den damit verbundenen bürokratischen Hürden im Beantragungs- und Durchführungsprozess kann es sich durchaus lohnen, sich hierfür professionelle Unterstützung zu suchen. Spezialisierte Beratungsunternehmen unterstützen Unternehmen bei der Recherche über die Antragstellung bis hin zur Abrechnung und Evaluierung des Projektes, erstellen unterschriftsreife Anträge sowie Abrechnungen und erhalten dafür eine Dienstleistungspauschale. Gerne vermitteln wir Ihnen einen Kontakt zu diesen Experten.

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